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OLG Hamm, 12.02.1988 - 26 U 198/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit eines auf Werbung für eine wettbewerbswidrige Sonderveranstaltung gerichteten Werkvertrages; Rechtliche Einstufung eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit Werkvertragscharakter ; Auslegung eines Vertrages zwischen Werbeagentur und Werbungtreibendem als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Detmold - 6 O 194/85
- OLG Hamm, 12.02.1988 - 26 U 198/86
Papierfundstellen
- GRUR 1988, 564
- afp 1988, 404
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.05.1972 - VII ZR 49/71
Einordnung eines Vertrages als Werkvertrag oder als …
Auszug aus OLG Hamm, 12.02.1988 - 26 U 198/86
Mach herrschender Meinung (vgl. BGH WM 1972, 947 ist der Vertrag zwischen Werbeagentur und Werbungtreibendem ein Geschäftsbesorgungsvertrag im Sinne des § 675 BGB. Der Geschäftsbesorgungsvertrag hat Werkvertragscharakter, da sein Gegenstand allein ein Arbeitserfolg, nämlich die Durchführung einer Einzelmaßnahme - Werbung zum 20. Jubiläum und der Neueröffnung der Firma xxx - war. Nicht schuldete die Klägerin die Einzelmaßnahme als Dienstleistung im Rahmen eines zeitlich und gegenständlich weiter abgesteckten Gesamtauftrags (vgl. BGH a.a.O.). - BGH, 08.06.1983 - VIII ZR 77/82
Wirksamkeit eines nur durch Verletzung von Einfuhrvorschriften erfüllbaren …
Auszug aus OLG Hamm, 12.02.1988 - 26 U 198/86
Beispielsweise ist ein Kaufvertrag auch nicht deshalb nichtig, weil der Verkäufer bei der Warenbeschaffung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt (vgl. BGH NJW 1983, 2873).